Die Kanzlei Luba Mayr Rechtsanwälte ist eine internationale zivilrechtlich orientierte Kanzlei im Herzen von Bonn. Seit über 15 Jahren berät und betreut die Bonner Kanzlei Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen.
Schwerpunk unserer Tätigkeit ist die Vertretung unserer Mandanten im Rechtsgebiet Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte, Beendigung des Aufenthaltes, Staatsangehörigkeitsrecht, Spätaussiedler- und Vertriebenenrecht.
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Nach § 9 der Beschäftigungsverordnung bedarf es nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn der Ausländer zuvor bereits Beschäftigung in BRD ausgeübt hat oder anderen längeren Voraufenthalt hatte. Der BVerwG in Leipzig (Urteil vom 21.08.2018, Az 1 C 22.17) hat jetzt entschieden, dass diese Privilegierung des § 9 der … weiterlesen
Die Beschwerdeführer begehrten die vorläufige Erteilung eines Visums zum Elternnachzug zu einem 13-jährigen minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten, hilfsweise die Erteilung eines Visums aus dringenden humanitären Gründen. Sie wenden sich gegen die Regelung des § 104 Abs. 13 AufenthG, mit der der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet ausgesetzt wurde. Mit dieser Regelung … weiterlesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil im Oktober 2017 (Az 1 C 30.16) entschieden, dass die Adoption eines minderjährigen Kindes im Ausland durch einen Deutschen für das Kind in aller Regel nur dann zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit führt, wenn die Auslandsadoption auch zum Erlöschen des Eltern-Kind-Verhältnisses zu den leiblichen … weiterlesen
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