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    Ausländerrecht Anwalt Bonn | Kanzlei Luba Mayr

    Die Kanzlei Luba Mayr Rechtsanwälte ist eine internationale zivilrechtlich orientierte Kanzlei im Herzen von Bonn. Seit über 15 Jahren berät und betreut die Bonner Kanzlei Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen.

    Schwerpunk unserer Tätigkeit ist die Vertretung unserer Mandanten im Rechtsgebiet Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte, Beendigung des Aufenthaltes,  Staatsangehörigkeitsrecht, Spätaussiedler- und Vertriebenenrecht.

    Warum wir?

    Erfahrung

    Erfahrung

    Die Erfahrung unserer Anwälte ist bei rechtlichen Angelegenheiten ein unverzichtbarer Vorteil für Sie oder Ihre Firma.

    Kompetenz

    Kompetenz

    Als Vollblut-Juristen sind wir für Sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der juristischen Praxis.

    Erfolgreich

    Erfolgreich

    Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten kämpfen unsere Anwälte für Ihren Erfolg, damit Sie Ihr Recht bekommen.

    Aufenthaltserlaubnis

    • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (Sprachkurs, Studium)
    • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit/Unternehmensgründung
    • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
    • Aufenthalt zum Zweck medizinischer Behandlung
    • Aufenthalt als Resident
    • Aufenthalt für hochqualifizierte Fachkräfte/Blaue Karte EU (Blue Card)
    • unbefristeter Aufenthalt/Niederlassungserlaubnis
    • Aufenthalt für Angehörige der Westbalkanstaaten

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    Familienzusammenführung

    • Ehegattennachzug /Heirat in Dänemark
    • Kindernachzug
    • Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

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    Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte

    • Visumsfreie Aufenthalt
    • Besuchervisa
    • Transitvisa
    • Visa für Geschäftsreisen
    • Touristenvisa
    • Remonstrationsverfahren

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    Beendigung des Aufenthaltes

    • Abschiebung
    • Ausweisung
    • Duldung/Fiktionsbescheinigung
    • Wiedereinreisesperre

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    Staatsangehörigkeitsrecht

    • Antrag auf Erwerb deutscher Staatsangehörigkeit
    • Feststellung deutscher Staatsangehörigkeit

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    Spätaussiedler- und Vertriebenenrecht

    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • Deutsche Volkszugehörigkeit
    • Ansprüche nach Fremdrentengesetz
    • Höherstufung auf § 4 BVFG
    • Nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid
    • Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen

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    Unser Honorar für die Erstberatung

    Für die Erstberatung rechnen wir gegenüber Verbraucher Kosten in Höhe von 189,00 € inkl. MwSt.

    Dafür erhalten Sie im persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch

    • die Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens,
    • wir zeigen Ihnen die möglichen Lösungswege auf und
    • erläutern die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens, einschließlich der Möglichkeit der Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe), oder Kostenerstattung vom Gegner.

    Ausländerrecht Bonn - Aktuelle Themen

    Absehen von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bei Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung, Urteil des BVerwG vom 21.08.18, Az 1 C 22.17

    Nach § 9 der Beschäftigungsverordnung bedarf es nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn der Ausländer zuvor bereits Beschäftigung in BRD ausgeübt hat oder anderen längeren Voraufenthalt hatte. Der BVerwG in Leipzig (Urteil vom 21.08.2018, Az 1 C 22.17) hat jetzt entschieden, dass diese Privilegierung des § 9 der … weiterlesen

    BVerfG-Entscheidung vom 20. März 2018, Az 2 BvR 1266/17, Familiennachzug in Deutschland: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Die Beschwerdeführer begehrten die vorläufige Erteilung eines Visums zum Elternnachzug zu einem 13-jährigen minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten, hilfsweise die Erteilung eines Visums aus dringenden humanitären Gründen. Sie wenden sich gegen die Regelung des § 104 Abs. 13 AufenthG, mit der der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet ausgesetzt wurde. Mit dieser Regelung … weiterlesen

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Auslandsadoption

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil im Oktober 2017 (Az 1 C 30.16) entschieden, dass die Adoption eines minderjährigen Kindes im Ausland durch einen Deutschen für das Kind in aller Regel nur dann zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit führt, wenn die Auslandsadoption auch zum Erlöschen des Eltern-Kind-Verhältnisses zu den leiblichen … weiterlesen

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